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Hinweise zur Entsorgung von Batterien und Elektrogeräten
1. Hinweise zu Batterien und Akkumulatoren
Altbatterien und Altakkumulatoren dürfen nicht über den unsortierten Hausmüll entsorgt werden. Endnutzer sind gesetzlich verpflichtet, Altbatterien einer getrennten Sammlung zuzuführen.
Gerätealtbatterien aus privaten Haushalten können unentgeltlich bei den hierfür vorgesehenen kommunalen Sammelstellen und weiteren zugelassenen Rücknahme- und Sammelstellen abgegeben werden.
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass Batterien und Akkumulatoren nicht über den unsortierten Hausmüll entsorgt werden dürfen.
Sofern Batterien oder Akkumulatoren aus einem Elektro- oder Elektronikaltgerät zerstörungsfrei entnommen werden können und nicht vom Altgerät umschlossen sind, sind sie vor der Abgabe des Altgerätes zu entnehmen und einer getrennten Sammlung zuzuführen.
Batterien und insbesondere lithiumhaltige Akkumulatoren können bei unsachgemäßer Handhabung Gefahren für Mensch und Umwelt verursachen. Beschädigte, verformte oder aufgeblähte Batterien und Akkumulatoren sollten daher besonders vorsichtig behandelt und entsprechend den Vorgaben der jeweiligen Rücknahme- oder Sammelstelle abgegeben werden.
2. Hinweise zu Elektro- und Elektronikaltgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht über den unsortierten Hausmüll entsorgt werden. Besitzer von Altgeräten sind verpflichtet, diese einer getrennten Erfassung zuzuführen.
Entnahme von Batterien und Akkumulatoren
Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht fest vom Altgerät umschlossen sind, sind vor der Abgabe an einer Sammel- oder Rücknahmestelle grundsätzlich vom Altgerät zu trennen, sofern dies ohne Beschädigung möglich ist.
Löschung personenbezogener Daten
Endnutzer sind selbst dafür verantwortlich, personenbezogene Daten auf zu entsorgenden Altgeräten vor der Abgabe zu löschen.
Dies kann bei Dashcams insbesondere gespeicherte Videoaufnahmen, WLAN-Zugangsdaten oder sonstige auf Speichermedien gespeicherte Daten betreffen.
Bedeutung des Symbols
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf Elektro- und Elektronikgeräten weist darauf hin, dass diese am Ende ihrer Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind.
