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Sind Dashcams in Deutschland erlaubt? Datenschutz & Nutzung erklärt
Dashcams sind in Deutschland grundsätzlich nutzbar, allerdings müssen bei der Aufzeichnung des öffentlichen Straßenverkehrs insbesondere die Datenschutzregeln beachtet werden. Problematisch sind vor allem dauerhafte und anlasslose Aufzeichnungen. Kurze, anlassbezogene Aufnahmen sind aus datenschutzrechtlicher Sicht deutlich eher vertretbar. In diesem Ratgeber erklären wir, worauf Sie bei Aufnahme, Speicherung und Nutzung von Dashcam-Videos achten sollten.
Was ist bei Dashcam-Aufnahmen in Deutschland zu beachten?
Bei Dashcam-Aufnahmen können Personen, Kennzeichen und andere personenbezogene Informationen erfasst werden. Deshalb sollte nicht dauerhaft und ohne Anlass möglichst viel Verkehrsgeschehen gespeichert werden. Sinnvoll sind Systeme, bei denen Aufnahmen fortlaufend überschrieben und nur bei einem bestimmten Ereignis dauerhaft gesichert werden.

Kurze & anlassbezogene Speicherung
Datenschutzrechtlich günstiger sind kurze Aufzeichnungen, die fortlaufend überschrieben und nur bei einem konkreten Ereignis dauerhaft gespeichert werden. Das kann zum Beispiel bei einem Unfall oder einer starken Verzögerung der Fall sein.

Keine dauerhafte Überwachung
Eine permanente und anlasslose Aufzeichnung des gesamten Verkehrsgeschehens ist datenschutzrechtlich problematisch. Der Bundesgerichtshof hat ausdrücklich festgestellt, dass eine solche dauerhafte Aufzeichnung zur Beweissicherung nicht erforderlich und daher unzulässig sein kann.

Personen & Kennzeichen schützen
Dashcam-Aufnahmen können Personen und Kennzeichen erfassen und damit personenbezogene Daten enthalten. Solche Aufnahmen sollten nicht ohne Weiteres veröffentlicht oder ins Internet gestellt werden. Besonders bei der Weitergabe und Veröffentlichung müssen die Rechte der Betroffenen beachtet werden.
Dürfen Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel verwendet werden?
Dashcam-Aufnahmen können im Einzelfall zur Klärung eines Verkehrsunfalls als Beweismittel berücksichtigt werden. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass selbst eine datenschutzrechtlich unzulässige Dashcam-Aufnahme im Unfallhaftpflichtprozess nicht automatisch unverwertbar ist. Ob eine Aufnahme tatsächlich berücksichtigt wird, hängt von den Umständen des jeweiligen Falls und einer Interessenabwägung ab.
Aufnahmen können verwertbar sein
Dashcam-Aufnahmen können bei der Klärung eines Unfallhergangs als Beweismittel herangezogen werden. Entscheidend ist, ob die Aufnahme für die Beurteilung des konkreten Falls relevant ist.
Einzelfall entscheidet
Ob eine Dashcam-Aufnahme berücksichtigt wird, hängt von den Umständen des jeweiligen Falls ab. Dabei können unter anderem die Interessen der Beteiligten und die Bedeutung der Aufnahme für die Beweisführung eine Rolle spielen.
Datenschutz und Beweisverwertung sind getrennt
Eine datenschutzrechtlich problematische Aufnahme ist nicht automatisch als Beweismittel ausgeschlossen. Der Bundesgerichtshof trennt die Frage, ob eine Aufnahme zulässig erstellt wurde, von der Frage, ob sie im Verfahren verwertet werden darf.
Wichtige Aufnahme sichern
Nach einem Unfall oder einem anderen relevanten Ereignis sollte die betreffende Aufnahme möglichst zeitnah gesichert werden, damit sie nicht durch die Loop-Aufzeichnung der Dashcam automatisch überschrieben wird.
Darf man Dashcam-Aufnahmen veröffentlichen?
Bei der Veröffentlichung von Dashcam-Videos ist besondere Vorsicht erforderlich. Sind Personen oder Fahrzeugkennzeichen erkennbar, können personenbezogene Daten betroffen sein. Solche Aufnahmen sollten daher nicht einfach unverändert in sozialen Netzwerken, auf YouTube oder anderen öffentlich zugänglichen Plattformen veröffentlicht werden.
Personen unkenntlich machen
Sind Personen auf der Aufnahme erkennbar, sollten sie vor einer öffentlichen Veröffentlichung so anonymisiert werden, dass eine Identifizierung möglichst ausgeschlossen ist.
Kennzeichen anonymisieren
Auch Fahrzeugkennzeichen können personenbezogene Informationen darstellen. Bei einer Veröffentlichung sollten erkennbare Kennzeichen deshalb in der Regel unkenntlich gemacht werden.
Veröffentlichung ist etwas anderes als Beweissicherung
Eine Aufnahme nach einem Unfall an Polizei, Versicherung oder Gericht weiterzugeben ist nicht dasselbe wie sie öffentlich ins Internet zu stellen. Für eine öffentliche Veröffentlichung gelten zusätzliche datenschutz- und persönlichkeitsrechtliche Anforderungen.
Anonymisierung sorgfältig prüfen
Ein einfaches Verpixeln einzelner Details reicht nicht immer aus, wenn Personen aufgrund anderer Merkmale weiterhin identifizierbar sind. Vor einer Veröffentlichung sollte deshalb geprüft werden, ob Betroffene tatsächlich nicht mehr erkennbar sind.
Im Zweifel nicht veröffentlichen
Wenn unklar ist, ob Personen oder andere personenbezogene Informationen ausreichend geschützt sind, ist es sicherer, die Aufnahme nicht öffentlich zu teilen.
Worauf sollte man bei der Nutzung einer Dashcam in Deutschland achten?
Wer eine Dashcam in Deutschland nutzt, sollte darauf achten, möglichst datensparsam aufzuzeichnen. Kurze, anlassbezogene Speicherungen sind deutlich unproblematischer als eine permanente Aufzeichnung des gesamten Verkehrsgeschehens. Auch bei Weitergabe und Veröffentlichung von Aufnahmen müssen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte berücksichtigt werden.
Loop-Aufzeichnung nutzen
Sinnvoll sind Dashcams, die in kurzen Sequenzen aufzeichnen und ältere Dateien automatisch überschreiben. Dauerhaft gespeichert werden sollte möglichst nur dann, wenn ein konkretes Ereignis vorliegt.
Ereignisbezogene Speicherung bevorzugen
Eine dauerhafte Sicherung sollte möglichst an ein konkretes Ereignis geknüpft sein, etwa einen Unfall oder eine starke Verzögerung. Dadurch wird vermieden, dass unnötig große Mengen an Verkehrsgeschehen dauerhaft gespeichert werden. Wie die verschiedenen Parkmodi technisch funktionieren, erklären wir in unserem Ratgeber „Dashcam-Parküberwachung erklärt“ inklusive Stromversorgung und Hardwire Kit.
Aufnahmen nicht wahllos weitergeben
Dashcam-Aufnahmen sollten nicht ohne konkreten Anlass gesammelt oder zur Meldung beliebiger Verkehrsverstöße verwendet werden. Bei einer Weitergabe an Polizei, Versicherung oder andere Stellen kann im Einzelfall auch die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Aufnahme geprüft werden.
Persönlichkeitsrechte beachten
Sind Personen oder Kennzeichen erkennbar, sollten die Aufnahmen besonders sorgfältig behandelt werden. Für eine Veröffentlichung im Internet sollten Betroffene und Kennzeichen unkenntlich gemacht werden.
Rechtslage im Ausland separat prüfen
Wer mit der Dashcam ins Ausland fährt, sollte sich vorab über die jeweiligen nationalen Regeln informieren. Die Vorgaben unterscheiden sich von Land zu Land teils deutlich.
Fazit: Dashcams in Deutschland richtig nutzen
Dashcams können in Deutschland genutzt werden, wenn Datenschutz und Persönlichkeitsrechte beachtet werden. Besonders wichtig ist, möglichst kurz und anlassbezogen aufzuzeichnen, statt dauerhaft und ohne konkreten Anlass das gesamte Verkehrsgeschehen zu speichern. Auch bei der Veröffentlichung von Aufnahmen sollten Personen und Kennzeichen geschützt werden.
Dashcam-Aufnahmen können im Einzelfall als Beweismittel berücksichtigt werden, selbst wenn die Aufnahme datenschutzrechtlich problematisch war. Ob eine Verwertung zulässig ist, hängt jedoch von den Umständen des jeweiligen Falls ab.
Sie sind noch unsicher, welches Dashcam-System zu Ihren Anforderungen passt? In unserem Ratgeber „Welche Dashcam ist die richtige?“ vergleichen wir Front-, Front-&-Heck- und Mehrkanal-Dashcams.
Noch Fragen zur Nutzung von Dashcams?
Wir helfen Ihnen gerne bei allgemeinen Fragen zur Auswahl und Nutzung einer Dashcam. Bei konkreten rechtlichen Fragen empfehlen wir eine individuelle Rechtsberatung.
